CBAM: Die EU-CO₂-Steuer tritt in Kraft
Was ist CBAM?
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist die CO₂-Grenzausgleichssteuer der EU auf importierte Waren aus nicht-EU-Ländern. Sie soll die CO₂-Emissionen zwischen der EU und dem Rest der Welt ausgleichen.
Der Zweck von CBAM besteht darin zu verhindern, dass Unternehmen ihre CO₂-intensiven Einkaufs- oder Produktionsprozesse in nicht-EU-Länder auslagern, um ihren CO₂-Fußabdruck in Europa künstlich zu verbessern – sogenanntes „Carbon Leakage“.
In der Kategorie „Metalle“ gilt CBAM für Aluminium, Eisen und Stahl (einschließlich Edelstahl), jedoch nicht für Kupfer, Messing und Bronze.
Die Übergangsphase endet am 1. Januar
Seit Oktober 2023 befinden wir uns in einer Übergangsphase, in der Importeure den CO₂-Fußabdruck importierter Produkte melden müssen, jedoch noch keine Steuer zahlen. Diese Phase endet am 1. Januar 2026:
- Übergangsphase (1. Oktober 2023-31. Dezember 2025)
- Importeure müssen den CO₂-Fußabdruck ihrer importierten Produkte melden.
- Es wird keine CBAM-Steuer gezahlt.
- Implementierungsphase (ab 1. Januar 2026)
- Importeure müssen bis Ende März 2026 als CBAM-Erklärer („Authorized Declarant“) autorisiert sein.
- Es müssen CBAM-Zertifikate für die gemeldeten CO₂-Emissionen gekauft und bezahlt werden.
- Zertifikate für Emissionen aus dem Jahr 2026 werden ab Februar 2027 erworben.
Aktuelle Änderungen und Vereinfachungen
Wenn Sie sich schon früher mit den CBAM-Vorschriften befasst haben, sollten Sie die neuesten Änderungen kennen. Im Jahr 2025 wurde CBAM im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vereinfacht:
- De-minimis-Schwelle: Importeure, die weniger als 50 Tonnen pro Jahr importieren, sind von CBAM befreit.
- Berichterstattung: Die jährliche Meldefrist wurde auf den 31. Oktober des Folgejahres verschoben.
- Datenüberprüfung: Nur erforderlich, wenn tatsächliche Emissionsdaten verwendet werden – Standardwerte können ohne Überprüfung genutzt werden.
Bei Alumeco verwenden wir, wann immer möglich, die tatsächlichen Emissionsdaten unserer Lieferanten.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie Ihre Materialien über Alumeco beziehen, müssen Sie nichts unternehmen. Alumeco ist der Importeur der Waren und verantwortlich für die Meldung und Bezahlung der CBAM-Zertifikate.
Wenn Sie Aluminium, Eisen oder Stahl selbst importieren, müssen Sie sich als CBAM-Erklärer („Authorized Declarant“) registrieren und der EU berichten. Die Meldung erfolgt über die zuständige Behörde Ihres Landes.
Die Meldung umfasst:
- Zolltarifnummern und Ursprungsland der Produkte
- Gesamte Menge jedes Produkttyps (pro Zolltarifnummern)
- Lieferanteninformationen mit Adresse, Kontakt und Telefonnummer
- Anschrift der Produktionsstätte, Kontakt und Telefonnummer
- Gesamte direkte Emissionen aus der Produktion (Standardwerte werden 2026 von der EU bereitgestellt, falls keine tatsächlichen Daten Ihres Lieferanten vorliegen)
- Informationen über eventuell im Ursprungsland gezahlte CO₂-Steuern (müssen von der EU anerkannt sein)